- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der
HEPU Autoteile GmbH
Am Kreuzweg 2
32689 Kalletal
Deutschland
nachfolgend „HEPU“ genannt.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HEPU ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn HEPU in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
- Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- Angebote und Vertragsschluss
- Angebote von HEPU sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
- Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. HEPU kann dieses Angebot innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang annehmen, sofern in der Bestellung keine längere Bindungsfrist angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von HEPU in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
- Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von HEPU maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch HEPU in Textform.
- Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie sonstige Produktbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Handelsübliche oder technisch notwendige Abweichungen sowie Änderungen, die dem technischen Fortschritt, gesetzlichen Anforderungen oder der Produktoptimierung dienen, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Unterlagen, Schutzrechte und Vertraulichkeit
- An Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen, Mustern, Produktdaten, Druckdaten, technischen Unterlagen und sonstigen Dokumenten behält sich HEPU sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
- Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von HEPU weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
- Vom Kunden als vertraulich gekennzeichnete Informationen werden von HEPU vertraulich behandelt. Entsprechendes gilt für Informationen von HEPU, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art oder den Umständen der Übermittlung ergibt.
- Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.
- Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Lieferbedingungen.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von [z. B. 30 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HEPU endgültig über den vollständigen Rechnungsbetrag verfügen kann.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. HEPU ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weitergehender Verzugsschäden zu verlangen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist zudem auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
- Werden HEPU nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden hervorrufen, ist HEPU berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
- Leistet der Kunde eine verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann HEPU nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
- Lieferung und Liefertermine
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von HEPU ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technischen, kaufmännischen und organisatorischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und vereinbarten Vorauszahlungen vollständig erbracht hat.
- HEPU ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar und eigenständig nutzbar sind.
- Die Einhaltung von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern HEPU ein entsprechendes Deckungsgeschäft ordnungsgemäß abgeschlossen hat und die ausbleibende Lieferung nicht zu vertreten hat. HEPU wird den Kunden unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit informieren.
- Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von HEPU nicht zu vertretende Ereignisse verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Embargos, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen sowie erhebliche Störungen bei Lieferanten oder Logistikdienstleistern.
- Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an und ist einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, kann sie hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
- Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche richten sich jedoch nach den Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
- Versand, Gefahrübergang und Verpackung
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager oder Werk von HEPU beziehungsweise ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Versandort.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Versandweg und Versandart werden von HEPU nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt, sofern der Kunde keine besonderen Vorgaben macht und diese von HEPU bestätigt wurden.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
- Transport- und sonstige Verpackungen werden nicht zurückgenommen, soweit keine gesetzliche Rücknahmeverpflichtung besteht oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Mehrwegverpackungen, Paletten, Gitterboxen und sonstige Leihverpackungen bleiben Eigentum von HEPU oder des jeweiligen Eigentümers und sind nach Aufforderung zurückzugeben.
- Annahmeverzug und Lagerkosten
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann HEPU Ersatz der hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und Schäden verlangen.
- HEPU ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Untersuchungs- und Rügepflicht
- Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Menge, Identität, äußere Beschädigungen und erkennbare Mängel zu untersuchen.
- Erkennbare Mängel sind HEPU unverzüglich in Textform und unter nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Bei Transportschäden hat der Kunde diese, soweit möglich, unmittelbar gegenüber dem Transporteur zu dokumentieren und bestätigen zu lassen.
- Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als genehmigt.
- Die beanstandete Ware ist bis zur Klärung sachgerecht aufzubewahren und darf ohne vorherige Zustimmung von HEPU nicht bearbeitet, verändert oder zurückgesandt werden, soweit dies nicht zur Abwendung eines dringenden Schadens erforderlich ist.
- Mängelansprüche
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
- Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder Produktdarstellungen begründen nur dann eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden.
- Voraussetzung für Mängelansprüche ist, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bei einem berechtigten Mangel ist HEPU zunächst nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
- Der Kunde hat HEPU die für die Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie von HEPU endgültig verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Ein Rücktritt ist bei einem unerheblichen Mangel ausgeschlossen.
- Die zum Zweck der Prüfung oder Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt HEPU nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen als den vereinbarten Bestimmungsort verbracht wurde, trägt der Kunde, soweit die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
- Rücksendungen bedürfen vorab der Abstimmung mit HEPU. Durch die Annahme einer Rücksendung wird ein Mangel oder eine Rechtspflicht nicht anerkannt.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt [rechtlich prüfen: z. B. zwölf Monate] ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist.
- Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
a) natürlichem Verschleiß,
b) unsachgemäßer Lagerung, Handhabung, Montage, Verwendung oder Wartung,
c) Nichtbeachtung von Montage-, Einbau-, Betriebs- oder Wartungsvorgaben,
d) Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von HEPU,
e) Verwendung der Ware unter ungeeigneten oder nicht vorgesehenen Betriebsbedingungen,
f) Schäden, die durch andere Bauteile, Betriebsstoffe, Verunreinigungen oder äußere Einwirkungen verursacht wurden.
- Haftung
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von HEPU auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von HEPU bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von HEPU ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von HEPU.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche des Kunden.
- HEPU haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Produkthinweise und Einbau
- Die von HEPU gelieferten Fahrzeugteile und technischen Produkte sind entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck sowie unter Beachtung der jeweiligen Montage-, Einbau-, Betriebs- und Wartungsvorgaben zu verwenden.
- Der Einbau sicherheitsrelevanter oder technisch anspruchsvoller Produkte darf nur durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Einbau oder Weiterverkauf die Eignung und korrekte Zuordnung der Ware für das jeweilige Fahrzeug, System oder den jeweiligen Einsatzzweck zu prüfen.
- Angaben zu Fahrzeugverwendungen, Vergleichsnummern und Produktzuordnungen dienen der Identifikation. Maßgeblich sind die technischen Merkmale des jeweiligen Produkts und die konkrete Anwendung.
- Gewerbliche Schutzrechte und Ansprüche Dritter
- Wird Ware nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Marken, Verpackungsvorgaben oder sonstigen Angaben des Kunden hergestellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Der Kunde stellt HEPU von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die vom Kunden vorgegebenen Inhalte oder Spezifikationen beruhen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- HEPU wird den Kunden über entsprechende Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen von HEPU aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von HEPU.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungswerts einschließlich Umsatzsteuer an HEPU ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. HEPU nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. HEPU wird die Einziehungsbefugnis nur widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für HEPU. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, HEPU nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt HEPU Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt HEPU Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
- Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde HEPU unverzüglich in Textform zu informieren und den Dritten auf das Eigentum von HEPU hinzuweisen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird HEPU auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HEPU nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Das Herausverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn HEPU dies ausdrücklich erklärt.
- Exportkontrolle und gesetzliche Vorgaben
- Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos, Sanktionen oder sonstigen gesetzlichen Verbote entgegenstehen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll-, Sanktions- oder Zollvorschriften auszuführen, weiterzuliefern oder zu verwenden.
- Der Kunde stellt HEPU die für Export-, Zoll- und Compliance-Prüfungen erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Ist die Lieferung aufgrund gesetzlicher Verbote oder behördlicher Maßnahmen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, ist HEPU berechtigt, die Leistung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
- Datenschutz
- HEPU verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von HEPU zu entnehmen, die auf der Website in ihrer jeweils aktuellen Fassung abrufbar ist.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kalletal, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der HEPU Autoteile GmbH.
- HEPU ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – UN-Kaufrecht/CISG.
- Schlussbestimmungen
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsverlangen, bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.
- Gesetzliche Formvorschriften und weitergehende Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026
HEPU Autoteile GmbH
Am Kreuzweg 2
32689 Kalletal
Deutschland